Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Kreisverkehrswacht Bayreuth-Kulmbach e.V., Ludwig-Thoma-Str. 4, 95445 Bayreuth

Mit der Anmeldung zum Verkehrssicherheitstraining erkennt der/die Teilnehmer/in die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreisverkehrswacht-Bayreuth-Kulmbach e.V. an.

1. Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmer/in muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug sein. Die Fahrerlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Fahranfängern mit eingetragener Begleitperson, muss die Begleitperson während des gesamten Trainings anwesend sein und ihre eigene Fahrerlaubnis bei sich führen. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen zugelassen, versichert sein und sich in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befinden. Sämtliche Fahrzeugpapiere sind mitzuführen. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, hat der Fahrer eine Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining vorzulegen. Das Fahrsicherheitstraining soll generell mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt werden.

2. Haftungsbeschränkung

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Sicherheitstraining teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Teilnehmer verzichtet auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen über der Verkehrswacht und seinen Beauftragten und Mitarbeitern entstehen – soweit vorgenannte Personen den Unfall oder Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Das Fahrsicherheitstraining kann zu körperlichen Belastungen führen und ist für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder während der Schwangerschaft ungeeignet. Der Teilnehmer erklärt, dass er nicht zu den oben genannten Risikogruppen gehört und auf Ansprüche, die hierdurch entstehen, verzichtet.

3. Versicherungsschutz

Das Trainingsfahrzeug muss ordnungsgemäß versichert und für den Straßenverkehr zugelassen sein. Der Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

4. Zu beachtende Vorschriften:

Auf dem gesamten Gelände der Trainingsanlage gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ohne Erlaubnis des Trainers darf die Anlage und Teile der Anlage nicht betreten werden. Die für den Veranstaltungsort geltende Platz – und Betriebsordnung ist zu beachten. Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten. Die Anweisungen der Trainer sind zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Während des Sicherheitstrainings besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurt- / Helmpflicht. Die Mitnahme von Kindern und Tieren ist nicht gestattet. Musikanlagen sind während des Trainings auszuschalten. Teilnehmende Motorradfahrer sind verpflichtet eine komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorradhandschuhe und – Stiefel zu tragen.

5. Veranstaltungsabsage/-verlegung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen oder zu verlegen. Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet.

6. Datenschutzerklärung

Der Veranstalter ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Daten dürfen gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Film- sowie Tonaufnahmen sind während des gesamten Trainings nicht gestattet. Der Teilnehmer stimmt zu, dass während des Trainings vom Veranstalter Film- und Tonaufnahmen gefertigt werden, die dieser ausschließlich nur für Zwecke der Verkehrswacht benutzen darf.

7. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Gerichtsstand Bayreuth

8. Stornierung

Bei einer Stornierung sind folgende Stornofristen zu beachten: 21 Tage vor gebuchtem Termin: 25 %, 14 Tage vor gebuchtem Termin: 50 %, sieben Tage vor gebuchtem Termin: 100 %